Homeoffice, Telearbeit, Remote, Mobil – Und was ist mit Datenschutz, Arbeitssicherheit und der Vertraulichkeit des Wortes?

IFIS-FR

27. November 2020

Die Corona-Pandemie verändert die Arbeitswelt dramatisch. Das Jahr 2020 hat überdeutlich gezeigt, dass das Arbeiten von Zuhause eine echte Alternative ist. Arbeitgeber haben längst erkannt, dass sich damit lang- und mittelfristig kräftig Kosten sparen lassen, indem im Gegenzug zur „Arbeit am Küchentisch“ signifikant Bürokapazitäten abgebaut werden. Aus Sicht des Arbeitgebers eine schöne Sache, ebenso für viele Arbeitnehmer, die es genießen, lange Arbeitswege zu sparen und somit mehr Freizeit zu bekommen.

Doch Vorsicht! Die schöne neue Arbeitswelt zu Hause birgt auch Risiken, die möglicherweise noch nicht in der vollen Trageweite berücksichtigt werden.
Die wenigsten dürften einen separaten Arbeitsplatz haben, in dem man ungestört auch langen Telefonaten und Videokonferenzen seine ungeteilte Aufmerksamkeit widmen kann.
Wenn aber andere Personen Gespräche mithören können, weil sie sich z.B. während einer Telefonkonferenz im selben Raum befinden, greift unter Umständen § 201 StGB Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes.
Das kann insbesondere Folgen haben, wenn es sich bei den Gesprächen um Personalangelegenheiten, Unternehmensstrategien, Neuentwicklungen oder Behördenangelegenheiten handelt.

Auch kann es problematisch werden, wenn es erforderlich ist, Unterlagen entweder papierhaft oder elektronisch im privaten Haushalt vorzuhalten, um seiner Tätigkeit auch remote nachgehen zu können. Wie kann ein Angestellter diese Unterlagen sicher verwahren und vor dem Zugriff Unbefugter schützen? Hacker haben längst die vermeintlich schwächste Stelle des Zugangs zu einem Unternehmensnetzwerk, also den Heimarbeitsplatz, ins Visier genommen.

Nicht zu vernachlässigen ist die Arbeitssicherheit. In einem Unternehmen sorgen Unternehmensleitung in Zusammenarbeit mit der Fachkraft für Arbeitssicherheit sowie betriebsärztlicher Unterstützung dafür, dass Gesundheitsgefährdungen reduziert werden. Je nach Ausprägung des „Heimarbeitsplatzes“ kann das aber im privaten Umfeld nicht immer gewährleistet sein. Mittel- bis langfristig können gesundheitliche Beeinträchtigungen nicht ausgeschlossen werden, wenn Angestellte beispielsweise stundenlang gebeugt vor dem Notebook am Couchtisch sitzen.

Was bedeutet das nun für die Unternehmensleitung?

Es müssen eindeutige Regeln aufgestellt werden, unter welchen Bedingungen das Arbeiten von zuhause zugelassen werden kann. Das kann neben der grundsätzlichen Eignung des Arbeitsplatzes und der (sicherheits-) technischen Ausstattung auch und insbesondere der Inhalt der Tätigkeit sein. Sollen Personalangelegenheiten wirklich vom Küchentisch aus bearbeitet werden? Oder die Konstruktionsdaten der Neuentwicklung von der Wohnzimmercouch aus? Welche Unterlagen dürfen mit nach Hause genommen werden? Wie werden diese dann außerhalb der Arbeitszeit verwahrt? Das mag in einem Single-Haushalt möglicherweise alles noch zu regeln sein. Aber wie verhält es sich, wenn der Partner oder die Partnerin zufällig bei der Konkurrenz, dem Lieferanten oder dem Kunden arbeitet? Was, wenn Mitarbeitende in Wohngemeinschaften leben? Was, wenn der Filius in der Schule mit den tollen Firmengeheimnissen prahlt, die er zufällig mitbekommen hat („Hier ein Foto vom neuen PKW-Modell“)?

Ein weiterer wichtiger Aspekt ist BCM. Im Unternehmen können technische Vorkehrungen für Ausfälle der Infrastruktur (Strom, Kommunikation) getroffen werden. Wie verhält es sich aber, wenn ein Großteil des Teams remote arbeitet und Strom oder Kommunikation ausfallen? Sind alle Daten zuverlässig gesichert? Wie erfolgt die Zusammenarbeit bei einem flächendeckenden Stromausfall oder Ausfall der Kommunikationswege?

Und wie sehen das die Angestellten?
Kann man wirklich Arbeit und Privat trennen? Kommt es zu einer (freiwilligen) Mehrleistung? Oder reduziert sich die Arbeitsleistung aufgrund der Arbeitsbedingungen langfristig? Können Mitarbeitende auf das gewohnte soziale Umfeld wirklich langfristig verzichten?

In einer Notsituation, wie in den Anfangsmonaten während der Pandemie, mag man so einiges noch toleriert haben. Aber spätestens, wenn das Unternehmen festlegt, dass das Arbeiten von Zuhause ein fester Bestandteil des täglichen Miteinander – und derzeit stehen alle Zeichen dafür – werden soll, müssen technische und organisatorische Maßnahmen getroffen werden, die ein sicheres Arbeiten außerhalb des Unternehmens ermöglichen.